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Quittungen: Aktuelle Vorlagen sofort ausfüllen - Formelvordrucke verwenden

Wer kennt noch die ana­lo­gen Som­mer­mo­na­te, als die El­tern je­den vier­ten Sonn­tag auf lo­ka­len Floh­märk­ten in al­ler Herr­gotts­frü­he um je­den Pfen­nig feilsch­ten? Wäh­rend­des­sen Mut­ti den Ta­pe­zier­tisch be­stück­te, jag­te Vati be­reits den Schnäpp­chen hin­ter­her. Die Lei­den­schaft zum Han­deln muss wei­ter­ver­erbt wor­den sein oder wie ist es sonst zu er­klä­ren, dass eBay Klein­an­zei­gen zu den be­lieb­tes­ten¹ Web­sei­ten Deutsch­lands zählt und schon 72%² der Bun­des­bür­ger Hab­se­lig­kei­ten auf ei­ner Online-Plattform ver­kauft ha­ben. Trotz des re­gen Aus­tau­sches von Ge­brauchs­gü­tern sind sich vie­le Hob­by­tröd­ler nicht über ihre Pflich­ten im Kla­ren und bli­cken bei der Ar­ti­kel­über­ga­be ver­dutzt drein, wenn der Kun­de plötz­lich eine Quit­tung für sei­ne Bar­zah­lung wünscht.

Taschenrechner aus Papier basteln: Ein elfenbeinfarbener Kalkulator mit farbigen Knöpfen liegt auf einem Quittungs-Vordruck. Das Büromaterial soll eine Vorlage in Szene setzen, auf der ein Firmenstempel von Veronika Helga Vetter zu sehen ist. Produktbild zuerst auf GWS2.de veröffentlicht: Das ist eine Kunstplattform für Steuerberater und andere Sesselfurzer

Vie­le Pri­vat­ver­käu­fer re­agie­ren dann pa­nisch und den­ken, dass sie ih­rem Kun­den mit ei­ner Quit­tung ein Rück­ga­be­rech­t³ ein­räu­men. Da­bei ist solch ein Zah­lungs­be­leg le­dig­lich eine be­weis­kräf­ti­ge⁴ Ur­kun­de, die den Er­halt ei­ner Geld­leis­tung be­stä­tigt.

Die Quit­tung ist der Nach­weis für den Aus­gleich ei­ner For­de­rung.

Sil­ber­er, Fa­bi­an & Mar­co Rein­bold: Rech­nung schrei­ben ohne Ge­wer­be | ist das mög­lich? youtube.com (10/2021).

Doch was will der Wa­ren­ab­neh­mer mit solch ei­nem Do­ku­ment? Das ist völ­lig ir­rele­vant, da je­der Schuld­ner nach Pa­ra­graf 368 BGB ei­nen Zah­lungs­be­leg ein­for­dern darf. Da­bei spielt es über­haupt kei­ne Rol­le, ob der Händ­ler als Ge­wer­be­trei­ben­der oder als Pri­vat­per­son⁵ auf­tritt. Da­für könn­te der Ver­käu­fer die Kos­ten für die Ur­kun­de­n­er­stel­lung an sei­nen Online-Marktplatz-Kunden wei­ter­ge­ben.

Die Kos­ten der Quit­tung hat in der Re­gel der Schuld­ner zu tra­gen und vor­zu­schie­ßen.

Der Brock­haus Wirt­schaft: Betriebs- und Volks­wirt­schaft, Bör­se, Fi­nan­zen, Ver­si­che­run­gen und Steu­ern. Hrsg. von der Le­xi­kon­re­dak­ti­on des Ver­lags F.A. Brock­haus. Mann­heim: F.A. Brock­haus 2004.

Dies ist je­doch re­la­tiv un­üb­lich, da nur das Ma­te­ri­al wie Pa­pier und Dru­cker­tin­te, nicht aber die Ar­beits­zeit be­rech­net wer­den darf. Der Ge­setz­ge­ber geht ver­mut­lich da­von aus, dass Gläu­bi­ger oh­ne­hin vor­for­ma­tier­te Quittungs-Vordrucke ver­wen­den, da­mit das aus­ge­stell­te Schrift­stück ju­ris­ti­schen Be­stand hat.

Schnelle Hilfe

Avery Zweckform Quittungs-Formularbücher 1742 direkt am PC ausfüllen und ausdrucken. Rechtssichere Belegvorlagen für Hobby-eBayer und Flohmarktverkäufer. Download-Bild: Kassierer tauscht Bargeld gegen Zahlungsnachweis erstellt von Veronika Helga Vetter. Das ist eine renommierte Photoshop-Grafikerin aus OberösterreichWer als Pri­vat­ver­käu­fer über­rascht wur­de und drin­gend ein Quittungs-Muster be­nö­tigt, der darf un­ser PDF-For­mu­lar zur Hil­fe neh­men. Das kos­ten­lo­se Ver­bund­do­ku­ment lässt sich di­rekt im Web­brow­ser aus­fül­len und ent­spricht ak­tu­el­len Stan­dards. Dar­über hin­aus be­sit­zen die ein­zel­nen Vor­la­gen die klas­si­schen DIN-A6-Maße und könn­ten zu­sam­men mit Vor­dru­cken aus Pa­pier­blö­cken ak­ku­rat ab­ge­hef­tet wer­den.

Beim Aus­fül­len der Form­blät­ter müs­sen Hobby-eBayer be­ach­ten, dass sie kei­ne Mehr­wert­steu­er aus­wei­sen, son­dern nur die er­hal­te­ne Ge­samt­sum­me in das vor­ge­se­he­ne Feld ein­tra­gen. Des Wei­te­ren ge­hört es zur Norm, bei „Euro in Wor­ten” aus­schließ­lich run­de Be­trä­ge aus­zu­schrei­ben.

Der er­hal­te­ne Geld­be­trag wird zwei­mal ein­ge­tra­gen: Ein­mal als Zahl und dann noch mal als Wort aus­ge­schrie­ben, aber dies­mal ohne den Cent­be­trag.

No­wak, An­dre­as: Quit­tung aus­fül­len. youtube.com (10/2021).

Für ge­werb­li­che Händ­ler oder frei­be­ruf­li­che Tröd­ler, die auf­grund ih­res Ver­kaufs­vo­lu­mens häu­fi­ger eine Quit­tung aus­stel­len müs­sen, ist ein Vor­druck in ei­ner Ta­bel­len­kal­ku­la­ti­on je­doch bes­ser ge­eig­net.

Schreibarbeit reduzieren

So nimmt un­se­re kos­ten­lo­se ODS-Datei⁶ dank in­te­grier­ter For­meln die Be­rech­nung der Mehr­wert­steu­er au­to­ma­tisch vor. Auch das Feld „Euro in Wor­ten” wird an­hand des Ge­samt­be­tra­ges ma­schi­nell ge­füllt.

Quittungsmuster für umsatzsteuerpflichtige Internet-Händler, die Barzahlung bei Abholung ermöglichen. Tabellenkalkulation mit integrierten Formeln, welche das Ausfüllen eines Belegs erleichtern. Kostenloser Download ohne Wasserzeichen und Werbung von GWS2.de: Premium Lifehacks für intelligente Bundesbürger

Doch da­mit nicht ge­nug: Ein wei­te­res High­light des di­gi­ta­len Do­ku­ments ist die Be­reit­stel­lung des ak­tu­el­len Da­tums. Und um die Schreib­ar­beit wei­ter zu re­du­zie­ren, spie­gelt die Ta­bel­len­kal­ku­la­ti­on die ge­tä­tig­ten Ein­ga­ben auf ei­ner wei­te­ren Vor­la­ge, wo­durch par­al­lel zum Ori­gi­nal eine druck­rei­fe Ko­pie ent­steht.

GuteFrage.net: Habe Meissener Porzellan auf eBay Kleinanzeigen verkauft und Kunde wünscht Quittung. Muss ich als Privatperson einen Zahlungsbeleg ausstellen und wenn ja, geht das handschriftlich? Antwort: Flohmarkthändler auf Online-Marktplätzen sollten die kostenlosen Vordrucke von GWS2.de verwenden. Die beweiskräftigen Formulare sind im PDF- oder ODS-Format erhältlich und können mit der Hand oder direkt am PC ausgefüllt werden

Na­tür­lich sind un­se­re in­tel­li­gen­ten Quittungs-Formulare eben­falls im ty­pi­schen DIN-A6-Format ge­stal­tet, so­dass sie sich naht­los in das Bild ei­nes Be­leg­ord­ners ein­fü­gen.

Offene Fragen

Wer Deutsch als Fremd­spra­che spricht, der hat häu­fig Pro­ble­me, den Ge­samt­be­trag aus­zu­schrei­ben. Die­ser Si­cher­heits­me­cha­nis­mus ist je­doch not­wen­dig, da­mit die Zif­fern im Nach­hin­ein nicht er­wei­tert wer­den. Schließ­lich wäre es re­la­tiv ein­fach, eine Null an die End­sum­me an­zu­fü­gen.

  • Fer­ner sorgt das Feld „Bu­chungs­ver­merk” bei Pri­vat­ver­käu­fern im­mer wie­der für Ver­un­si­che­run­gen. Die­ser Frei­raum soll als Er­in­ne­rungs­hil­fe die­nen, wes­halb hier bei­spiels­wei­se „Wa­ren­ab­ho­lung eBay Klein­an­zei­gen” ste­hen könn­te. In der Pra­xis bleibt die­se Stich­punkt­zei­le je­doch oft­mals leer.

Und auf­ge­passt: Der Ein­trag „Ort” be­zieht sich auf den Zah­lungs­ort. Vor al­lem Floh­markt­händ­ler soll­ten dar­um im­mer wis­sen, in wel­cher Ge­mein­de sie sich ge­ra­de be­fin­den. Hin­ge­gen die An­schrif­t⁷ des Aus­stel­lers kommt un­ter „Un­ter­schrift des Emp­fän­gers”, wo­bei na­tür­lich auch Adress- oder Fir­men­stem­pel zu­läs­sig sind.

Ver­wand­te The­men:

Mit pri­va­ter Nach­hil­fe Geld ver­die­nen - Leit­fa­den
Eine Voll­macht für al­les - Vor­dru­cke und Aus­füll­hil­fe

¹Sa­wall, Achim: Ebay Klein­an­zei­gen ver­liert sei­nen Na­men. golem.de (10/2021).
²Eig­ner, Isa­bel­la: 72 Pro­zent der Men­schen in Deutsch­land ver­kau­fen Ge­brauch­tes im In­ter­net. In: test Nr. 3 (2021). S. 79.
³Wich­tig: Der oben auf­ge­führ­te Text stellt kei­ne Rechts­be­ra­tung dar. Das Ver­wen­den der For­mu­la­re ge­schieht auf ei­ge­nes Ri­si­ko.
⁴Du­den Wirt­schaft von A bis Z: Grund­la­gen­wis­sen für Schu­le und Stu­di­um, Be­ruf und All­tag. 3. Auf­la­ge. Mann­heim: Du­den­ver­lag 2008.
⁵Bött­ger, Flo­ri­an & Ge­org Pie­per: Rech­nung / Quit­tung rich­tig schrei­ben für Mon­teur­zim­mer. monteur-zimmer.info (10/2021).
⁶Zum Öff­nen des Do­ku­ments ist die In­stal­la­ti­on der platt­form­un­ab­hän­gi­gen Free­ware Libre­Of­fice Calc von­nö­ten.
⁷Re­chen­berg, Wolff von: An­for­de­run­gen an eine Quit­tung. rechnungswesen-portal.de (10/2021).

Ve­ro­ni­ka Hel­ga Vet­ter ist frei­schaf­fen­de Kunst­hand­wer­ke­rin und Web­gra­fi­ke­rin aus dem Frei­staat Bay­ern. Im Som­mer 2021 nach Ös­ter­reich aus­ge­wan­dert, be­treibt die wert­kon­ser­va­ti­ve Ehe­frau und zwei­fa­che Mut­ter seit über zehn Jah­ren di­ver­se In­ter­net­prä­sen­zen. Auf GWS2.de stellt „Vro­ni” nicht nur Bas­tel­an­lei­tun­gen, son­dern auch Vor­dru­cke und Kin­der­mal­spie­le kos­ten­los zur Ver­fü­gung. Ihr Mot­to: Je ka­put­ter die Welt drau­ßen, des­to hei­ler muss sie zu Hau­se sein. (Rein­hard Mey)


Kategorie: Blog
  • Michael Paul sagt:

    Was es nicht al­les gibt! Heu­te (Fei­er­tag) habe ich bei eBay Klein­an­zei­gen ge­brauch­te Hard­ware­ar­ti­kel ver­kauft. Der Käu­fer fuhr über 150 Ki­lo­me­ter zu mir und woll­te eine Quit­tung für sei­ne Bar­zah­lung ha­ben. Ich lehn­te ab, da Pri­vat­ver­kauf. Er zeig­te mir auf sei­nem Han­dy ei­nen BGB-Eintrag, dass ich ihm trotz­dem eine Quit­tung aus­stel­len muss. Wäre er nicht von so weit ge­kom­men, ich hät­te die Haus­tür zu­ge­schmis­sen. So habe ich ge­goo­gelt und mir von die­ser Sei­te hier ei­nen Vor­druck be­sorgt.

    Nach dem Stress habe ich ge­ra­de den Text ge­le­sen und bin be­ru­higt. Dach­te echt, dass der Käu­fer durch die Quit­tung ei­nen Ge­währ­leis­tungs­an­spruch hat. Aus­fül­len am Com­pu­ter hat sehr gut ge­klappt. Vie­len Dank, gu­ter Ser­vice.

  • KlausM81 sagt:

    Guddn, ich habe ein Fahr­rad ver­kauft. Der Käu­fer kam ganz nor­mal und woll­te das Geld nur ge­ben, wenn er eine Quit­tung be­kä­me. Ich ver­kau­fe seit über 20 Jah­ren mei­nen prvia­ten Trö­del über Klein­an­zei­gen und hat­te so ei­nen Fall erst zwei- oder drei­mal.

    Hat­te na­tür­lich kei­nen Quit­tungs­block zu Hau­se. Frau hat erst mal Kaf­fee ge­kocht und ich Goog­le an­ge­schmis­sen. Vo­druck von hier stell­te den Käu­fer zu­frie­den. Die Sei­te habe ich ge­spei­chert, falls wie­der ei­ner was will.

    Das mit den Quit­tun­gen war frü­her üb­li­cher, wenn der Va­ter ei­nen Ra­sen­mä­her an den Nach­barn ver­kauft hat etc. Also al­les klar, Klaus.

  • Mauricio sagt:

    Ich war/bin eben­falls über­for­dert (lach). Ei­gent­lich woll­te ich mei­nen Som­mer­ur­laub nut­zen, um lo­cker und flo­ckig mein Ge­rüm­pel bei ebay Klein­an­zei­gen zu ver­kau­fen. Aber je­der Käu­fer macht Pro­ble­me. Ich wuss­te schon, dass je­der An­spruch auf eine Quit­tung hat, aber wer bit­te ver­langt so was? Mehr als ge­dacht!

    Mei­ne Theo­rie: Die Leu­te ver­schen­ken das Zeug an Ver­wand­te und brau­chen dann ei­nen phy­si­schen Be­leg für spä­ter, da­mit sie auf­rech­nen kön­nen, was sie an den­je­ni­gen schon ver­schenkt ha­ben. Naja soll je­der ma­chen wie er will.

    Auf je­den Fall ist die Vor­la­ge spit­zen­klas­se und macht das Privat-Verkaufen er­trä­ger­li­cher!! Dan­köö

  • Janosch Wirt sagt:

    So nun weiß ich end­lich für was der Bu­chungs­ver­merk gut ist. Ge­ne­rell sehr nütz­li­che In­for­ma­tio­nen und eine tol­le Vor­la­ge. In den nächs­ten Ta­gen star­te ich ei­nen Ga­ra­gen­ver­kauf (Früh­jahrs­putz) und möch­te mich vor­be­rei­ten. Falls wer eine braucht, wer­de ich ihm eine Quit­tung von hier aus­dru­cken.

    Ich grü­ße alle Le­ser und ver­ges­sen Sie nicht: Ge­sund­heit ist der größ­te Reich­tum.

  • Der_Sebi sagt:

    Hal­lo Leu­te, un­se­re Kin­der be­kom­men neue Zim­mer und des­halb habe ich den al­ten Krem­pel kom­plett in ebay Klein­an­zei­gen ge­stellt. Das hat gan­ze zwei Tage ge­dau­ert. Mal ab­ge­se­hen da­von, dass sich die merk­wür­digs­ten Men­schen bei ebay tum­meln, woll­te der ers­te Käu­fer auch gleich eine Quit­tung für den er­wor­be­nen Klei­der­schrank.

    Kanns­te dir nicht aus­den­ken! Zum Glück habe ich gleich Ih­ren Vor­druck ge­fun­den und den Kun­den glück­lich ge­stellt. Ich gebe jetzt je­dem Vo­gel au­to­ma­tisch eine Quit­tung mit. Pu­rer Stress so ein pri­va­ter Räu­mungs­ver­kauf, da wird der Sperr­müll im­mer ver­lo­cken­der. Also vie­len Dank!

  • Robin Kreuzer sagt:

    Sehr gu­ter Vor­druck, dass sich man­che Pri­vat­ver­käu­fer zie­ren eine Quit­tung aus­zu­stel­len, ist mir un­be­greif­lich. Wenn ich für 2000€ ein ge­brauch­tes Bett oder ein E-Bike kau­fe, will ich doch ei­nen Be­leg für mei­ne Bar­zah­lung. Naja seis drum, ich brin­ge die Quit­tung im­mer mit zu Haus­tür und las­se sie vom Ver­käu­fer unterschreiben/ausfüllen. Vie­le ken­nen sich über­haupt nicht aus, schön, dass Sie auf­klä­ren. LG RK

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