Sie sind über 16 aber noch nicht volljährig und wollen in eine Diskothek (Club)? Das Jugendschutzgesetz sagt hierzu: „Jugendlichen ab 16 Jahren darf der Aufenthalt in Gaststätten ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person in der Zeit von 24 Uhr und 5 Uhr morgens nicht gestattet werden.” Bedeutet im Umkehrschluss, dass Sie bis 24 Uhr bleiben dürfen. Das Gleiche gilt für Tanzveranstaltungen.
Wenn Sie länger bleiben wollen, benötigen Sie einen Muttizettel, auch als „Vollmacht für Übertragung von Erziehungsaufgaben” bekannt und eine volljährige Begleitung. Den Zettel können Sie hier kostenlos herunterladen.
Den Muttizettel erst einmal herunterladen
Sie können den Muttizettel entweder im PDF-Format downloaden, dazu klicken Sie einfach auf das Bild, oder Sie speichern sich die Datei im Libre(Open) Office Writer Format ab. Beides müssen Sie zunächst im Hochformat auf ein DIN A4 Blatt in schwarzweiß ausdrucken. Der Name Muttizettel kommt daher, weil vor allem Töchter schon seit Jahrzehnten, ihre Muttis überreden und diese Vollmacht ausfüllen lassen.
So funktioniert der Muttizettel
Es bleibt dem Betreiber der Lokalität selbst überlassen, wie er den Einlass handhabt. Viele Clubs lassen generell keine Jugendlichen unter 18 Jahren hinein. Andere, meist ausländische Betreiber, haben noch nie etwas von einem Muttizettel gehört. Am besten sehen Sie vorher kurz auf der Homepage des Clubs nach, wie der Einlass gehandhabt wird, im Zweifel rufen Sie einfach die Telefonnummer im Impressum an.
- Mit dem Muttizettel überträgt Ihr Erziehungsberechtigter, die Verantwortung auf einen Ihrer volljährigen Begleiter. Dazu muss die Vollmacht vollständig ausgefüllt sein.
- Selbst wenn Sie sich hierbei wieder einmal komatös getrunken haben, weil Ihre Begleitung Ihnen Alkohol besorgt hat, befinden Sie sich in Obhut eines Erwachsenen und der Betreiber hat keinen Aufwand.
- Es kann gut sein, dass der Betreiber den Muttizettel und Ihren Personalausweis bis zum Verlassen der Lokalität einbehält.
Ohne eine volljährige Begleitung mit übertragener Verantwortung, lässt das Jugendschutzgesetz keine Möglichkeiten mehr zu, nach 24 Uhr in einem Club zu bleiben.
Früher war alles besser
Im Jugendschutzgesetz hat sich in den letzten Jahren viel zum Nachteil der Jugendlichen geändert. Ich bin zwar noch nicht so alt, jedoch war es zu meiner Teenagerzeit noch üblich ...
- Ab 16 Jahren Bier und Wein ausgeschenkt zu bekommen.
- Die damaligen Muttizettel ließen es sogar zu, eine Tanzveranstaltung nach 24 Uhr, ohne volljährige Begleitung, zu besuchen.
Weder ich, noch meine Freunde, mussten jemals wegen übermäßigem Alkoholkonsums in ein Krankenhaus. Wegen uns musste auch nie die Polizei kommen, weil wir halb bewusstlos gestänkert haben, obwohl wir wie gesagt, mit 16 Jahren schon Alkohol ausgeschenkt bekommen haben. Wir mussten auch nicht schon um 21 Uhr mit Rucksäcken auf dem Parkplatz stehen und uns mit Schnaps vollkippen, den uns jemand aus einem Lebensmitteldiscounter besorgt hat. Gut, damals kostete der Eintritt maximal 5,00 und ein Bier vielleicht 2,00 Mark.
Appell an die Muttis
Von Elternteil zu Elternteil, Sie haben sicherlich früher auch die Erfahrung gemacht, dass die Kinder die am wenigsten durften, wenn sie es mal durften, es sich am härtesten gegeben haben. Seien Sie also im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten kulant und lassen Sie Ihr Kind ein Verantwortungsgefühl für sich selbst entwickeln.
Verwandte Themen:
Reisevollmacht für Minderjährige
Abholvollmacht für die KiTa
Pia sagt:
Dankeschön für den tollen Tipp!
Wir haben schon öfter Probleme gehabt, weil ich meiner Teenytochter den Zettel schriftlich mitgegeben habe, oder einen falschen ausgedruckt habe. Endlich hab ich den Richtigen 😀 Lg Pia
Thomas sagt:
@ Sascha
Die Idee mit dem Muttizettel ist echt klasse! War gerade auf der Suche nach einer solchen Möglichkeit und direkt die zweite Google-Seite hat mir diesen Blog offenbart!
Vielen Dank! Kann ich gut gebrauchen!
LG Thomas
Tina sagt:
Danke für die Vorlage, haben wir für meine kleine Schwester gebraucht. Ich hätte gerne in der Zeit gelebt von der du uns erzählst, heute ist es wirklich alles sehr streng reglementiert.
Patrizia sagt:
Hallo erst wollte ich mich für die Vorlage bedanken und dann für den erfrischenden Artikel, ich habe beim Lesen des Öfteren herzhaft gelacht 🙂 Ich brauche den „Muttizettel” immer für meine Tochter. Feedback: Hat geklappt, meine Tochter durfte ins E4 Berlin, musste ihren Ausweis abgeben und hat diesen beim Verlassen wieder bekommen.
Herzlichste Grüße, Patrizia
Marina sagt:
Hi, zunächst einmal danke für diesen witzigen Artikel und natürlich die Vorlage. Ich bin selbst Mutti von zwei Töchtern und kenne die Diskussionen jedes Wochenende nur zu gut *lach*. Meine jüngste Tochter ist vor kurzem 16 geworden und möchte mit ihrer großer Schwester mit ins Matrix - eine Disco in Mannheim. Na gut geb ich ihr halt so einen Wisch am Freitag mit, mal sehen ob sie rein kommt 🙂 LG aus Mannheim
PS: Als ich jung war gabs Bier meiner Erinnerung nach schon ab 15. Wir haben damals aber eher Bier getrunken weils einfach billiger war. Ein Bier 1 Mark und eine Cola 1,50 Mark 😉