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Einnahmenüberschussrechnung zum Download

Sie ha­ben ein Klein­ge­wer­be nach §19 Ab­satz 1 des Um­satz­steu­er­ge­set­zes an­ge­mel­det und Ihre jähr­li­chen Be­triebs­ein­nah­men¹ über­stei­gen die 17.500,00 Euro nicht? Dann müs­sen Sie ein­mal jähr­lich dem Fi­nanz­amt eine Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung (EÜR) ein­rei­chen. Auf­grund die­ser klei­nen bü­ro­kra­ti­schen Hür­de schre­cken vie­le vor der Selbst­stän­dig­keit zu­rück, da­bei ist die EÜR sehr ein­fach, ich er­klä­re die­se Ih­nen an­hand un­se­res Vor­drucks, wel­chen Sie kos­ten­los down­loa­den kön­nen.

Vordruck Einnahmenüberschussrechnung

Bild von Einnahmenüberschussrechung und Downloadlink zum VordruckDer Vor­druck be­fin­det sich im ODS-Format (Ta­bel­len­kal­ku­la­ti­on von Open­Of­fice) und alle For­meln sind be­reits ein­ge­tra­gen. Kli­cken Sie links auf das Bild und la­den Sie sich die Da­tei her­un­ter. Die­se Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung ist ab­so­lut pra­xis­taug­lich, so­wohl das Fi­nanz­amt Mün­chen als auch Hof (BY) ha­ben die­se EÜR di­rekt ak­zep­tiert.

  • Die kom­plet­te Da­tei ist mit­ein­an­der ver­knüpft, d. h. egal auf wel­chen Rei­ter (Monat/Übersicht) Sie et­was ein­tra­gen, Ihre Ein­ga­be wird au­to­ma­tisch via For­meln auf die an­de­ren Mas­ken ad­diert.

Wie eine Einnahmenüberschussrechnung führen?

Bild eines Jahresübersicht EÜRSpei­chern Sie sich die Da­tei auf Ih­ren Com­pu­ter und öff­nen Sie die­se. Als ers­tes tra­gen Sie oben Ih­ren Fir­men­na­men, die Fir­men­adres­se und Ihre Steu­er­num­mer ein. Wenn Ihre Ein­nah­men und Aus­ga­ben über das Jahr ver­teilt über­schau­lich sind, ge­nügt es wenn Sie nur die ers­te Sei­te aus­fül­len. Ha­ben Sie mo­nat­lich vie­le Um­sät­ze und möch­ten ei­nen bes­se­ren Über­blick ha­ben, dann fül­len Sie die Mo­nats­rei­ter aus, des­sen Ein­ga­ben au­to­ma­tisch auf die Ge­samt­an­sich­ten über­nom­men wer­den.

  • Der ers­te Schritt ist die Num­me­rie­rung der Be­le­ge. An­ge­nom­men Sie kau­fen Brief­mar­ken für Ihr Un­ter­neh­men, dann be­hal­ten Sie die Quit­tung, num­me­rie­ren die­se mit der Zif­fer 1, hef­ten die­se ab und tra­gen in die Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung un­ter Aus­ga­ben (1/Datum/Deutsche Post/Briefmarken/Betrag) ein. Die nächs­te Aus­ga­be be­kommt die Zif­fer 2 und so wei­ter. Ein­nah­men wer­den ge­son­dert num­me­riert.
  • Alle Ein­trä­ge in die Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung müs­sen mit ei­nem Be­leg be­wie­sen wer­den. Bei Aus­ga­ben ist dies oft kein Pro­blem denn Sie be­kom­men im­mer eine Rech­nung oder ei­nen Kas­sen­bon, bei Ein­nah­men sind Sie ge­fragt. Schrei­ben Sie eine Rech­nung an ei­nen Kun­den, he­ben Sie eine Ko­pie für Ihre EÜR auf. Das Glei­che gilt für den Quit­tungs­durch­schlag. Wenn Sie Wer­be­ein­nah­men von Ad­ver­ti­sern wie Goog­le Ad­sen­se, Adsca­le oder Con­ta­xe ha­ben, dru­cken Sie sich den mo­nat­li­chen Zah­lungs­be­leg der Gut­schrift aus.

Ma­chen Sie Ihre Steu­er­erklä­rung für das Fi­nanz­amt, dru­cken Sie die ers­te Sei­te der Ein­nah­men­über­schuss­rech­nung aus und le­gen die­se zu Ih­ren Be­le­gen.

Beim Finanzamt einreichen

Bild von EÜRZur Ver­an­schau­li­chung kli­cken Sie auf das lin­ke Bild und se­hen Sie sich eine Muster-Einnahmenüberschussrechnung im PDF-Format an. Zu­sätz­lich zur EÜR müs­sen Sie das For­mu­lar „An­la­ge EÜR” des Fi­nanz­amts aus­fül­len. Am bes­ten ma­chen Sie dies elek­tro­nisch über ELSTER. In die­ses For­mu­lar über­tra­gen Sie prin­zi­pi­ell nur die Da­ten Ih­res Vor­drucks und über­lie­fern die­ses vor­ab elek­tro­nisch an das Fi­nanz­amt. Die EÜR samt Be­le­ge schi­cken Sie via Post.

  • Nach ei­ni­ger Zeit schickt Ih­nen das Fi­nanz­amt ei­nen Steu­er­be­scheid und Ihre Be­le­ge zu­rück, die EÜR wird ein­be­hal­ten.

Fazit und tolle Sache

Über deut­sche Bü­ro­kra­tie wird zwar viel ge­schimpft, wenn Sie Klein­ge­wer­be­trei­ber nach §19 Ab­satz 1 des Um­satz­steu­er­ge­set­zes sind und nur eine EÜR er­stel­len müs­sen, ha­ben Sie vie­le Vor­tei­le und eine ganz ein­fa­che Buch­hal­tung. Die EÜR ist auch eine gute Übung für spä­ter, wenn Sie auf­grund stei­gen­der Be­triebs­ein­nah­men Um­satz­steu­er aus­wei­sen müs­sen. Es gibt also prin­zi­pi­ell kei­nen Grund, auch ge­rin­ge Ein­nah­men nicht an­zu­ge­ben und da­durch even­tu­ell spä­ter ein­mal in die Bre­doul­lie zu kom­men.

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¹Die­ser Ar­ti­kel ist als hel­fen­der Er­fah­rungs­be­richt und nicht als Steuer- oder Rechts­be­ra­tung an­zu­se­hen. Alle An­ga­ben sind ohne Ge­währ.

Mein Name ist Sa­scha ali­as Ki­lo­byte und ich bin Blog­ger seit 2009. Als Lieb­ha­ber und Be­wun­de­rer der bil­den­den Küns­te pu­bli­zie­re ich hier seit 2011 An­lei­tun­gen und Er­fah­rungs­be­rich­te über die schö­nen Din­ge des Le­bens. Au­ßer­dem sor­ge ich für die Funk­tio­na­li­tät von GWS2.de. Ich mag Pin­gui­ne, die Wei­ma­rer Klas­sik, Quen­tin Ta­ran­ti­no und für ita­lie­ni­sches Es­sen mit ei­nem Glas Grau­bur­gun­der ma­che ich fast al­les.


Kategorie: Blog
  • Alina sagt:

    Das ist mal ein wirk­lich hilf­rei­cher Ar­ti­kel! Herz­li­chen Dank da­für. Ich über­le­ge näm­lich mich selbst­stän­dig zu ma­chen und möch­te von der Klein­un­ter­neh­mer­re­gel pro­fi­tie­ren. Es steht im In­ter­net zwar über­all das man da­für eine EÜR ma­chen muss, aber nicht wie das ge­nau funk­tio­niert. Die Vor­la­ge habe ich mir ge­spei­chert, wirk­lich sehr sehr gut er­klärt. Eine Sor­ge we­ni­ger. Vie­le Grü­ße Baden-Baden Ali­na!

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