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Reisevollmacht für Minderjährige - Vordruck

Ar­ti­kel und Voll­macht im Mai 2025 ak­tua­li­siert.

Am 4. No­vem­ber 2023 ver­schaff­te sich Sal­man E. im nie­der­säch­si­schen Sta­de un­ter ei­nem Vor­wan­d¹ Zu­tritt zur Woh­nung sei­ner ehe­ma­li­gen Ehe­frau Sev­da E. Mit ei­ner ent­si­cher­ten Schuss­waf­fe zwang der tür­ki­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge die Mut­ter zur Her­aus­ga­be der ge­mein­sa­men Toch­ter As­li­han. An­schlie­ßend fuhr er mit dem Kind zum Ham­bur­ger Flug­ha­fen, durch­brach dort meh­re­re Si­cher­heits­bar­rie­ren und ge­lang­te ge­walt­sam auf das Roll­feld. Der mit Pis­to­le und Mo­lo­tow­cock­tails be­waff­ne­te Gei­sel­neh­mer ver­lang­te, mit­samt sei­ner Toch­ter in die Tür­kei aus­ge­flo­gen zu wer­den. Erst nach etwa 18 Stun­den konn­te die Po­li­zei das Mäd­chen aus den Fän­gen ih­res Pei­ni­gers be­frei­en und Sal­man E. über­wäl­ti­gen. „Wozu der gan­ze Zir­kus? War­um hat er sei­ne Ex­frau nicht ein­fach um eine Rei­se­voll­macht ge­be­ten?”, mö­gen sich zi­vi­li­sier­te Bun­des­bür­ger nun ver­wun­dert fra­gen. Die­ser Zug war je­doch be­reits ab­ge­fah­ren, denn der hitz­köp­fi­ge Ori­en­ta­le hat­te be­reits im März 2022 das Kind ei­gen­mäch­tig ohne Zu­stim­mung der Mut­ter in die Tür­kei ver­bracht. Reist ein El­tern­teil bei ge­mein­sa­mer el­ter­li­cher Sor­ge ohne schrift­li­ches Ein­ver­ständ­nis des an­de­ren, kann dies als Kin­des­ent­zie­hung ge­wer­tet und straf­recht­lich ver­folgt wer­den.

Nur ein hal­bes Jahr vor der Tat hat­te das Amts­ge­richt Sta­de den 35-Jährigen be­reits we­gen Kin­des­ent­zie­hung zu ei­ner Geld­stra­fe ver­ur­teilt. Er war im März 2022 mit dem da­mals drei­jäh­ri­gen Kind ei­gen­mäch­tig in die Tür­kei ge­fah­ren.

Stein­hau­sen, Ilka: Ham­bur­ger Flughafen-Geiselnehmer zu zwölf Jah­ren Haft ver­ur­teilt. ndr.de (05/2025).

Die Deut­schen ga­ben im Jahr 2024 mehr als 83 Mil­li­ar­den Eu­ro² für Ur­laubs­rei­sen aus - so viel wie noch nie zu­vor. Be­son­ders ge­fragt wa­ren Kreuz­fahr­ten³ und Pau­schal­an­ge­bo­te in den Mit­tel­meer­raum. Vor al­lem die Groß­el­tern­ge­nera­ti­on zieht es gleich mehr­fach im Jahr in son­ni­ge Ge­fil­de - nicht sel­ten in Be­glei­tung ih­rer En­kel­kin­der.

Foto einer ausgefüllten Reisevollmacht für minderjährige Reisende – gedruckt auf hochwertigem 160 g/m²-DIN-A4-Papier. In der rechten oberen Ecke leuchtet eine farbenfrohe Illustration: Eine Mutter füllt gerade das Formular aus und zeigt mit einem Lächeln den Daumen nach oben, während ihr Sohn neben ihr steht und sich sichtlich freut. Jede Zeile des Dokuments ist zweisprachig – auf Deutsch und Englisch –, und alle Formularfelder wurden digital am Computer ausgefüllt. Das PDF dazu ist kostenlos auf gws2.de erhältlich. Besonders liebevoll: Auf dem Formular liegt ein flach modelliertes Flugzeug aus Fimo, in dessen Cockpit ein braunhaariger Junge sitzt – eine kindliche Handarbeit, die das Thema Reisen spielerisch unterstreicht. Das gesamte Werk – Illustration, Layout und Webauftritt – stammt von Veronika Helga Vetter, einer Webkünstlerin und Kauffrau aus Linz, Oberösterreich. Bild zuerst im Mai 2025 veröffentlicht. Recommended by Embassy of the Republic of Serbia

Wäh­rend frü­her eine sol­che Rei­se­kon­stel­la­ti­on un­be­denk­lich er­schien, stellt sich heu­te zu­neh­mend die Fra­ge, ob die äl­te­ren Herr­schaf­ten eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung für min­der­jäh­ri­ge Mit­rei­sen­de⁴ mit­füh­ren. Ins­be­son­de­re bei Na­mens­dif­fe­ren­zen oder bei Rei­sen au­ßer­halb der Eu­ro­päi­schen Uni­on kann rasch der Ver­dacht ei­ner Kin­des­ent­füh­rung auf­kom­men. Wer also mit En­kel­kin­dern etwa in die Tür­kei oder nach Al­ba­ni­en ver­reist, soll­te un­be­dingt eine schrift­li­che Rei­se­voll­macht der Sor­ge­be­rech­tig­ten vor­le­gen kön­nen.

Gil­bert Häf­ner: So eine Rei­se­voll­macht, die die Sor­ge­be­rech­tig­ten aus­fül­len, dient dazu, dass man bei Ein- und Aus­rei­se kei­ne Schwie­rig­kei­ten kriegt. Der Hin­ter­grund ist, dass man Ent­füh­rungs­fäl­le ver­mei­den möch­te. Kin­des­ent­zie­hung pas­siert oft bei Schei­dungs­kin­dern.

Men­ger, Ju­lia: Die­se Rech­te ha­ben Groß­el­tern. MDR um 4 (2024).

Die Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der El­tern ist nicht nur für den Grenz­über­tritt re­le­vant - auch im Ur­laubs­all­tag spielt sie eine zen­tra­le Rol­le. Zeigt der En­kel bei­spiels­wei­se am Strand von Pla­ge d’Agadir An­zei­chen ei­ner Magen-Darm-Infektion, darf der be­han­deln­de Arzt ohne schrift­li­che Voll­macht grund­sätz­lich kei­ne Aus­kunft an die be­treu­en­de Be­gleit­per­son ge­ben.

Das Foto zeigt die obere Hälfte der Rückseite einer zweiseitigen Reisevollmacht für minderjährige Kinder – ein sorgfältig gestaltetes Formular, das auf stabilem DIN-A4-Papier (160 g/m²) ausgedruckt wurde. Der Hinweis am Rand macht deutlich: Diese PDF-Datei ist für den Duplex-Druck gedacht, damit Vorder- und Rückseite ordentlich zusammenpassen. Im Zentrum des Bildausschnitts steht der Abschnitt zur sorgeberechtigten Person, in diesem Fall Anna Schneider (ehemals Yilmaz) – eine Mutter, die nach der Scheidung ihren Mädchennamen wieder angenommen hat. Besonders durchdacht: Das Formular ist so aufgebaut, dass es sich auch explizit an Alleinerziehende richtet. Zugleich gibt es ein separates Feld für einen weiteren Sorgeberechtigten (falls vorhanden) – in diesem Fall der Vater, dem nach wie vor ein gemeinsames Sorgerecht zusteht. Diese durchdachte Struktur ermöglicht es Eltern in verschiedensten Familiensituationen, die Reisevollmacht rechtssicher und klar auszufüllen. Den formalen Rahmen durchbricht auf liebevolle Weise eine kleine Papierbastelei in der unteren Ecke: Ein stilisiertes blaues Fenster, aus dem ein blonder Junge mit frecher Thug-Life-Sonnenbrille herausschaut. Aus seinem Mund ragt eine gezeichnete Sprechblase mit dem augenzwinkernden Satz: „Mama hat’s erlaubt!“ – ein charmantes Detail, das den behördlichen Charakter der Vollmacht mit kindlicher Freude verbindet. Die gesamte Gestaltung – von der Illustration über das zweisprachige Formular (Deutsch/Englisch) bis hin zu den liebevollen Details – stammt aus der Hand von Veronika Helga Vetter, Webkünstlerin und Kauffrau aus Linz (Oberösterreich). Das zugehörige PDF kann auf gws2.de kostenlos heruntergeladen und ausgefüllt werden – es erfüllt die aktuellen Anforderungen und eignet sich ideal für Auslandsreisen mit minderjährigen Kindern. Zuerst im Mai 2025 veröffentlicht

In aku­ten Not­fäl­len han­deln Un­fall­me­di­zi­ner selbst­ver­ständ­lich auch ohne kla­re Rechts­la­ge. Grund­sätz­lich gilt: Eine all­ge­mei­ne Rei­se­voll­macht be­rech­tigt die Be­treu­ungs­per­son nicht au­to­ma­tisch dazu, me­di­zi­ni­schen Ein­grif­fen stell­ver­tre­tend zu­zu­stim­men. Und das hat durch­aus sei­nen Sinn. Man stel­le sich nur vor, eine pu­ber­tie­ren­de En­kel­toch­ter über­re­det ihre gut­mü­ti­ge Oma auf Nord­zy­pern zu ei­ner Schönheits-OP.

Reisevollmacht für Kinder

Diese fein schraffierte, quadratische Schwarz-Weiß-Illustration erinnert in ihrem Format und der zackigen Umrandung an eine klassische Briefmarke – als wolle sie ein kleines Stück Fernweh in die Welt hinausschicken. Im Zentrum des Bildes steht ein etwa neunjähriger Junge, liebevoll und detailreich gezeichnet, mit einem schlichten Rucksack auf dem Rücken. Seine Haltung wirkt erwartungsvoll – der Moment vor der Reise, festgehalten wie ein stilles Versprechen. Er hält die Hand eines Erwachsenen, dessen Gestalt nur als kräftiger Unterarm ins Bild ragt – ein Symbol für Schutz und Begleitung. Die Szene strahlt eine warme, leise Geborgenheit aus, die durch die sanften Grauschattierungen noch verstärkt wird. Es ist ein Bild voller Stille, und doch voller Bewegung: Im Hintergrund hebt sich ein Flugzeug in einem sanften Bogen in den Himmel, als wolle es die Zukunft tragen. Unter der Zeichnung prangt in klarer Schrift: „Reisevollmacht für Minderjährige“ – schlicht und zugleich bedeutungsvoll. Ein Klick auf die Illustration öffnet das zugehörige PDF-Formular, das den höchsten Standards entspricht und mit derselben liebevollen Gestaltung versehen ist. Es wurde speziell für Eltern und Erziehungsberechtigte erstellt, die ihren Kindern nicht nur formell, sondern auch mit Gefühl eine sichere Reise ermöglichen möchten. Gezeichnet von Veronika Helga Vetter (Webkünstlerin & Photoshopmeisterin). Zuerst im Mai 2025 veröffentlichtJu­gend­li­che rei­sen nicht nur mit ih­ren Groß­el­tern, son­dern ge­le­gent­lich auch mit ih­rer voll­jäh­ri­gen Her­zens­per­son. In sol­chen Fäl­len reicht der all­seits be­kann­te Mut­ti­zet­tel⁵ bei Wei­tem nicht aus - es braucht eine um­fas­sen­de­re Rei­se­voll­macht. Da­bei wird oft über­se­hen: An­de­re Län­der, an­de­re Sit­ten. In is­la­misch ge­präg­ten Staa­ten wie Ägyp­ten, Tu­ne­si­en oder der Tür­kei liegt das Schutz­al­ter⁶ für se­xu­el­le Be­zie­hun­gen bei 18 Jah­ren. Um Miss­ver­ständ­nis­sen oder un­an­ge­neh­men Si­tua­tio­nen vor­zu­beu­gen, emp­fiehlt es sich drin­gend, be­reits vor der Bu­chung di­rekt beim Ho­tel zu klä­ren, ob eine ge­mein­sa­me Un­ter­brin­gung von ei­nem Min­der­jäh­ri­gen mit ei­nem äl­te­ren Part­ner über­haupt ge­stat­tet wird.

  • Un­se­re be­währ­te Rei­se­voll­macht aus dem Jahr 2016 wur­de be­reits hun­der­te Male her­un­ter­ge­la­den und ge­nutzt - ein Blick in die zahl­rei­chen Rück­mel­dun­gen un­ter die­sem Bei­trag spricht für sich.
  • Auch wenn sich die in­halt­li­chen An­for­de­run­gen⁷ seit­dem kaum ver­än­dert ha­ben, hiel­ten wir eine Über­ar­bei­tung der PDF den­noch für sinn­voll.

Ab so­fort las­sen sich die For­mu­lar­fel­der di­rekt am Bild­schirm aus­fül­len, um ein sau­be­res, ein­heit­li­ches Do­ku­ment zu er­zeu­gen. Er­gän­zend dazu ha­ben wir die Kopf­zei­le mit ei­ner warm­her­zi­gen Il­lus­tra­ti­on ver­se­hen: Eine Mut­ter, die ih­rem Sohn die Voll­macht aus­füllt und da­bei mit er­ho­be­nem Dau­men si­gna­li­siert - al­les in Ord­nung.

Emp­feh­lun­gen zum Dru­cken

Das Bild zeigt einen Screenshot im Splitscreen-Layout, der exemplarisch veranschaulicht, wie die zweiseitige Reisevollmacht korrekt im Duplexdruck auf nur ein Blatt Papier gebracht wird. In der oberen Hälfte des Screenshots befindet sich das geöffnete Fenster der Druckeinstellungen unter Windows 11 Enterprise. Im Reiter „Grundeinstellungen“ ist ein Drop-down-Menü geöffnet, in dem die Option „Duplex“ (also doppelseitiger Druck) ausgewählt ist. Ein grafischer Pfeil weist klar darauf hin – so erkennen auch technisch weniger erfahrene Nutzer sofort, welche Einstellung gewählt wurde. Ein dezenter, schwarzer Trennstrich unterhalb des ersten Screens trennt die Ansicht vom zweiten Abschnitt: Hier wird die Auswahl „Beidseitiger Duplexdruck – Lange Kante spiegeln“ im erweiterten Druckdialog sichtbar gemacht. Diese Option ist entscheidend, damit Vorder- und Rückseite der PDF-Vorlage richtig zueinander ausgerichtet sind – also wie bei einem Buch, das man umblättert. Mit diesem anschaulichen Screenshot möchte die Erstellerin – Veronika Helga Vetter aus Linz – den Nutzerinnen und Nutzern zeigen, wie sie die von ihr entworfene Reisevollmacht korrekt auf ein Blatt drucken können. Die Anleitung unterstreicht einmal mehr den praktischen Anspruch des Projekts: Klar, nachvollziehbar und ohne Stolperfallen. Zuerst im Mai 2025 veröffentlicht

Die­ses Bild spricht eine uni­ver­sel­le Spra­che und soll hel­fen, in kri­ti­schen Si­tua­tio­nen Miss­ver­ständ­nis­se zu ent­schär­fen. Denn in 99,9 % der Fäl­le geht es bei al­lein rei­sen­den Ju­gend­li­chen nicht um Ent­füh­rung, son­dern schlicht um Ver­trau­en und Ver­ant­wor­tung.

Wichtige Reisedokumente

Lan­ge Zeit herrsch­te Un­über­sicht­lich­keit, bis im Jahr 2024 end­lich der elek­tro­ni­sche Rei­se­pass für Kin­der mit ei­ner Gül­tig­keits­dau­er von sechs Jah­ren ein­ge­führt wur­de. Die­ses Rei­se­do­ku­ment ist für min­der­jäh­ri­ge Per­so­nen bei Aus­lands­rei­sen au­ßer­halb der Eu­ro­päi­schen Uni­on zwin­gend er­for­der­lich, um die Ein­rei­se zu er­mög­li­chen.

Je­der muss beim Grenz­über­tritt ei­nen gül­ti­gen Pass oder Per­so­nal­aus­weis mit sich füh­ren, auch in­ner­halb der EU. Wer kein gül­ti­ges Rei­se­do­ku­ment da­bei hat, be­geht eine Ord­nungs­wid­rig­keit. Die Geld­bu­ße kann dann bis zu 1000 Euro be­tra­gen.

Schnaars, Alex­an­der: Rei­sen mit Kin­dern. Wel­che Do­ku­men­te El­tern brau­chen. In: test Nr. 7 (2024). S. 80.

Wich­tig: In­zwi­schen ist eine schrift­li­che Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung in sämt­li­chen Bal­kan­län­dern ver­pflich­tend, so­fern ein Kind mit nur ei­nem sor­ge­be­rech­tig­ten El­tern­teil ver­reist. Die­se Re­ge­lung gilt eben­falls für die EU-Staaten Kroa­ti­en und Grie­chen­land. In be­stimm­ten Län­dern ist zu­dem eine amt­lich be­glau­big­te Rei­se­voll­macht er­for­der­lich – die­se kann ge­gen eine ge­rin­ge Ge­bühr in je­dem Ge­mein­de­amt be­glau­bigt wer­den. Tra­gen Va­ter oder Groß­el­tern ei­nen an­de­ren Fa­mi­li­en­na­men als das Kind, ra­ten Fach­leu­te⁸ dazu, eine Ko­pie der Ge­burts­ur­kun­de der Voll­macht bei­zu­le­gen.

Dieses liebevoll komponierte Foto zeigt die untere Hälfte der Rückseite einer zweiseitigen Reisevollmacht für minderjährige Reisende – gedruckt auf hochwertigem DIN-A4-Papier und vorbereitet für Duplex-Druck. Im Formularteil unten sind die Daten des zweiten sorgeberechtigten Elternteils, Mehmet Yilmaz, eingetragen. Auffällig: Der Vater hat das Dokument handschriftlich mit einem Kugelschreiber unterschrieben, was dem Ganzen eine persönliche, menschliche Note verleiht. Doch obwohl der Blick hier auf formale Informationen trifft, wird das Auge fast magisch von einer Illustration in der Mitte des Formularendes angezogen: Eine fröhliche Weltkugel mit großen, neugierigen Augen, umgeben vom Blau der Ozeane und dem satten Grün der Kontinente. Mit einem heiteren Ausdruck schaut sie einem kleinen Flugzeug hinterher, das sie in einer eleganten Kreisbewegung umfliegt – ein Sinnbild für Fernweh, Leichtigkeit und kindliche Abenteuerlust. In der linken oberen Ecke der Szene liegt ein weiteres verspieltes Detail: Ein handgemachter Fimo-Keks, brauner Boden, weiß glasiert – und darauf mittig ein tiefschwarzes §-Zeichen. Er erinnert daran, dass auch bei aller Verspieltheit ein gewisser Ernst dazugehört. Direkt darüber steht nämlich ein Hinweis im formellen Tonfall: „Bei alleiniger Obsorge ist ein Nachweis beizulegen. Eine Kopie des Ausweises des Sorgeberechtigten kann ebenfalls erforderlich sein.“ (Natürlich wie gewohnt zweisprachig – Deutsch und Englisch.) Die Komposition zeigt eindrucksvoll, wie sich Verbindlichkeit und kindgerechtes Design nicht ausschließen müssen, sondern sich gegenseitig ergänzen können. Die gesamte Gestaltung – vom Illustrationsstil über das Layout bis hin zu den Fimo-Details – stammt von Veronika Helga Vetter, Webkünstlerin und Kauffrau aus Linz (Oberösterreich). Das zugehörige PDF kann kostenlos auf gws2.de heruntergeladen werden – es erfüllt aktuelle Standards und schenkt Eltern ein durchdachtes, liebevoll gestaltetes Werkzeug für sorgenfreies Reisen. Zuerst im Mai 2025

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Nach­hil­fe an­bie­ten? So klappt der Aus­hang am Schwar­zen Brett
Ba­by­sit­ter ge­sucht? Das sü­ßes­te For­mu­lar der Stadt war­tet schon

¹Ah­ling, En­ri­co: Frau von Flughafen-Geiselnehmer: „Ich habe Angst, wenn er raus­kommt ...“ bild.de (05/2025).
²Hayn, Ste­fa­nie: Was sich 2025 für Rei­sen­de in Eu­ro­pa än­dert. ZDF-Morgenmagazin (2025).
³Schick, Clau­dia: Flug­boom trotz Re­kord­prei­sen. MEX. das markt­ma­ga­zin | hr-fernsehen (2025).
⁴Wag­ner, Chris­ti­an: Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung für Min­der­jäh­ri­ge. auswaertiges-amt.de (05/2025).
⁵Vet­ter, Ve­ro­ni­ka Hel­ga: Mut­ti­zet­tel: Sehr gu­ter Vor­druck - For­mu­lar mit ak­tu­el­len Stan­dards. gws2.de (05/2025).
⁶Zi­kul­nig, Diet­mar: Länder-Sex-Vergleich: Ab wel­chem Al­ter darf man wo Sex ha­ben? news.at (05/2025).
⁷Die be­reit­ge­stell­ten In­for­ma­tio­nen die­nen aus­schließ­lich all­ge­mei­nen Zwe­cken und er­set­zen kei­ne in­di­vi­du­el­le Rechts­be­ra­tung. Bei kon­kre­ten recht­li­chen An­lie­gen wen­den Sie sich bit­te an eine qua­li­fi­zier­te Rechts­an­wäl­tin oder ei­nen Rechts­an­walt. Die Ver­wen­dung der Voll­macht er­folgt auf ei­ge­ne Ver­ant­wor­tung.
⁸Men­ger, Ju­lia: Die­se Rech­te ha­ben Groß­el­tern. MDR um 4 (2024).

Mein Name ist Sa­scha ali­as Ki­lo­byte und ich bin Blog­ger seit 2009. Als Lieb­ha­ber und Be­wun­de­rer der bil­den­den Küns­te pu­bli­zie­re ich hier seit 2011 An­lei­tun­gen und Er­fah­rungs­be­rich­te über die schö­nen Din­ge des Le­bens. Au­ßer­dem sor­ge ich für die Funk­tio­na­li­tät von GWS2.de. Ich mag Pin­gui­ne, die Wei­ma­rer Klas­sik, Quen­tin Ta­ran­ti­no und für ita­lie­ni­sches Es­sen mit ei­nem Glas Grau­bur­gun­der ma­che ich fast al­les.


Kategorie: Blog
  • Thomas Streller sagt:

    Gu­ten Tag mei­ne Toch­ter fliegt mit ei­ner Freun­din, bei­de (17 J.) nächs­te Wo­che nach St. Pe­ters­burg und ich habe ihr die Voll­macht nach dei­ner An­lei­tung aus­ge­füllt und auch Ko­pien des Pas­ses an­ge­fer­tigt. Ich bin ge­spannt ob al­les klappt, wenn nich mel­de ich mich noch­mal denn ich wuss­te nicht das es so­was über­haupt gibt. Vie­le Grü­ße aus der Schweiz und dan­ke für die Auf­klä­rung.

  • Tamara sagt:

    Ein Hal­lo zu­sam­men!
    Mei­ne Toch­ter ist 16 Jah­re und flog Ende Au­gust nach An­ta­lya mit Freun­den und tat­säch­lich, am Flug­ha­fen bei der Pass­kon­trol­le wur­de ihr zu­nächst die Ein­rei­se ver­wehrt. Die Voll­macht war auf ihre 19 jäh­ri­ge Freun­din aus­ge­stellt und nach ei­ni­gem hin und her, durf­te sie dann doch ein­rei­sen. Also es könn­te ein Ein­zel­fall ge­we­sen sein, aber ich emp­feh­le al­len El­tern ih­ren Kin­dern so eine Voll­macht für alle Fäl­le mit­zu­ge­ben.

    Als mei­ne Toch­ter da­mit an­kam dach­te ich auch was das für ein Blöd­sinn sein soll, ich bin mit 16 und mei­nem Freund da­mals durch halb Eu­ro­pa ge­reist, ohne Pro­ble­me und da gab es noch Gren­zen. Aber die Zei­ten ha­ben sich wohl sehr ge­än­dert. Naja wie auch im­mer, das woll­te ich hier los wer­den, vie­len Dank noch mal - Tam­ra (Köln).

  • René M. sagt:

    Gott zum Gru­ße 🙂 Mei­ne Toch­ter, 16 j. ver­reist in No­vem­ber mit ei­ner Freun­din und Ih­rem Freund nach Nor­we­gen. Ich den­ke zwar nicht das sie die Voll­macht brau­chen aber si­cher ist si­cher nech?!
    @Tamara ich war in mei­ner Ju­gend auch viel Un­ter­wegs und habe bis auf Rei­se­pass ei­gent­lich nichts ge­braucht, scheint sich wirk­lich ge­än­dert zu ha­ben, weil auch Rei­se­grup­pen für Min­der­jäh­ri­ge neu­er­dings im­mer Voll­mach­ten von den El­tern wol­len. Dach­te im­mer rei­sen ist durch die EU jetzt ein­fa­cher ge­wor­den, naja ... Mit 16 ... 1977 wur­de ich mal 2 tage an der grie­chi­schen Gren­ze auf­ge­hal­ten weil mei­ne Kum­pels zu viel Zi­ga­ret­ten im Ge­päck hat­ten, hät­te mir die Voll­macht mei­ner El­tern wahr­schein­lich auch nichts ge­nutzt 😀

  • Monika Koch sagt:

    Mei­ne zwei Jungs ver­rei­sen im No­vem­ber nach Nor­we­gen und in der Bro­schü­re der Fäh­re habe ich ge­le­sen das ich die eine Rei­se­voll­macht der El­tern be­nö­ti­gen, so kam ich hier hin 🙂 Ich fül­le die Vor­la­gen hier nach der An­lei­tung aus und hof­fe das passt dann, nicht das mei­ne Buam auf El­chen heim rei­ten müs­sen 😀 Dan­ke für die Mühe

  • Josef sagt:

    Ein gro­ßes Hal­lo erst­mal.
    Also mei­ne Sohn ist 16 Jah­re und fliegt mit mei­nen zwei Nef­fen 17 und 19 Jah­re nach Schwe­den für zwei Wo­chen. Jetzt muss ich für mei­nen Sohn eine Voll­macht aus­fül­len und mein Bru­der für sei­nen klei­nen Sohn. Gut wer­de ich mal ma­chen, nicht das die Jungs pro­ble­me be­kom­men aber ko­misch ist das schon.

    @Kommentatoren über mir
    Mir kommt es eben­so so vor als wür­de ver­rei­sen im­mer kom­pl­zier­ter wer­den. Frü­her ist man ins Rei­se­bü­ro und ab gings und heu­te ...

    Trotz­dem dan­ke für die Auf­klä­rung, ich bin ge­spannt ob die Jungs die Voll­macht brau­chen.
    Gruß Jo­sef Till­mann

  • K. Hilbert sagt:

    Hal­lo, wirk­lich auf­schluss­rei­che In­for­ma­tio­nen es hat sich im Ver­gleich zu mei­ner Ju­gend viel ge­tan.
    Mei­ne fünf­zehn­jäh­ri­ge Toch­ter ver­reist über Os­tern mit voll­jäh­ri­gem Freund nach Kap­stadt. Ich wer­de ihr also die­se Voll­macht mit mei­ner Per­so­ko­pie aus­fül­len und Dau­men drü­cken das al­les glatt läuft.

    Wenn ich die Kom­men­ta­re hier lese (Lei­dens­ge­nos­sen) 🙂 ist es wirk­lich er­staun­lich wo die Ju­gend heut­zu­ta­ge über­all hin­rei­sen will. Ich bin 1967 mit mei­nen El­tern an den Wolf­gang­see ge­fah­ren. Wir wa­ren 9 Stun­den im Auto und ich dach­te ich ma­che eine Welt­rei­se. Mei­ne Klei­ne will nach Süd­afri­ka ... glo­ba­li­sier­te Welt sage ich nur.

  • Ronald sagt:

    Gu­ten Tag zu­sam­men, wie ich lese möch­ten wohl vie­le Ju­gend­li­che die Welt be­rei­sen. Mein Sohn ist 17 Jah­re alt und möch­te mit sei­nem Freund, wel­cher 18 Jah­re alt ist nach Ägyp­ten über Os­tern Ur­laub ma­chen. Ich habe re­cher­chiert und kam dann auf die­se Web­sei­te. Ich wer­de die Voll­macht nach der An­lei­tung aus­fül­len und mei­nem Spröss­ling mit­ge­ben.

    Ich habe die Rei­se mei­nem Sohn er­laubt, weil er sich schu­lisch in die­sem Jahr sehr an­ge­strengt hat. Als ich das Ur­laubs­ziel ge­hört habe, habe ich je­doch nur mit dem Kopf ge­schüt­telt. Lese ich die Kom­men­ta­re hier bin ich Gott sei Dank nicht al­lei­ne. Ich selbst bin 1961 ge­bo­ren, mei­ne Ur­lau­be wa­ren im ört­li­chen Frei­bad oder an der Adria mit mei­nen El­tern. Wäre ich zu mei­nem Va­ter mit ei­ner Voll­macht ge­kom­men weil ich al­lei­ne nach Spa­ni­en hät­te rei­sen wol­len, hät­te er mir die­se wohl um die Oh­ren ge­hau­en. Zei­ten än­dern sich.

    Dan­ke für den Vor­druck! Ro­nald Stüb­ner.

  • Lucian K. sagt:

    Hal­lo lie­be Leu­te dan­kööö für die Voll­macht Vor­la­ge. Mei­ne Toch­ter ist im Mo­ment 16 Jah­re und fliegt über die Weih­nachts­fe­ri­en mit ih­rem 19 jäh­ri­gen Freund nach Tan­ger (Ma­rok­ko). In der Bro­schü­re vom Rei­se­ver­an­stal­ter stand et­was mit Voll­macht für Min­der­jäh­ri­ge und ich habe über­haupt nicht durch­ge­blickt bis jetzt 🙂 Na gut, be­kommt meh­ne Klee­ne halt so­was mit. Ich muss­te bei den Kom­men­ta­ren hier so la­chen! Als ich 16 war bin ich von Bo­chum nach Mar­seil­le ge­trampt. Das war 1988 und au­ßer ei­nen Aus­weis an der Gren­ze habe ich nichts ge­braucht. Die Zei­ten ha­ben sich schon sehr ver­än­dert. Lie­be Grü­ße aus NRW Lu­ci­an!

  • Goran sagt:

    Oh mein Gott was es al­les gibt! Ich ka­pier ge­ra­de lei­der gar nichts mehr. Mein Sohn ist 17 Jah­re. Er fliegt in den Win­ter­fe­ri­en mit Freun­den nach Gre­na­da. Jetzt muss ich also mei­nem Sohn eine Rei­se­voll­macht aus­stel­len, gut kein Pro­blem. Zu den an­de­ren Kom­men­ta­to­ren möch­te ich sa­gen, dass ich es ge­nau­so sehe. Auch wenn die Ka­ri­bik schön ist, hät­te er sei­nen ers­ten Ur­laub ohne El­tern auch in Ita­li­en oder Kroa­ti­en ma­chen kön­nen. Das ist den jun­gen Leu­ten we­gen der EU wohl nicht mehr fremd ge­nug.

  • Insa Nicklas sagt:

    Mein 16 jäh­ri­ger sohn möch­te mit sei­nem va­ter ur­laub in ma­rok­ko ver­brin­gen. ich habe das al­lei­ni­ge sor­ge­recht. Ver­mut­lich wird mein sohn ohne mei­ne voll­macht der flug­ha­fen nicht ver­las­sen dür­fen oder lie­ge ich da falsch?

    • Daniela sagt:

      Hi Insa, die Voll­macht ist für Ju­gend­li­che, die mit an­de­ren jun­gen, voll­jäh­ri­gen Freun­den ver­rei­sen. Va­ter & Sohn, even­tu­ell so­gar mit glei­chem Nach­na­men, wer­den wohl bei der Ein­lass­kon­trol­le an Flug­hä­fen über­haupt kein Pro­blem ha­ben. Die Be­am­ten kön­nen ja nicht wis­sen und in­ter­es­siert es wahr­schein­lich auch nicht wer das Sor­ge­recht hat. Trägt dein Sohn ei­nen an­de­ren Nach­na­men als Va­ter im Pass, kannst du dei­nem Sohn zur Si­cher­heit eine Voll­macht mit­ge­ben.

  • Anna sagt:

    Hal­lo! Ich sehe hier schrei­ben vie­le El­tern, des­halb habe ich fol­gen­de Fra­ge: ich bin 17 und wür­de nach dem Abi ger­ne mit drei voll­jäh­ri­gen Freun­din­nen in die Tür­kei flie­gen. Die größ­te Sor­ge mei­ner El­tern ist nicht die Ein­rei­se etc son­dern dass ich dort krank wer­de oder mir ein Un­fall, was auch im­mer pas­siert und ich dann kei­ne auf­sichts­per­son vor Ort habe die ent­schei­den kann was pas­sie­ren soll. Was kann ich mei­nen El­tern sa­gen da­mit sie sich be­ru­hi­gen weil wie­so soll­te aus­ge­rech­net in ei­ner Wo­che in der Tür­kei mehr pas­sie­ren als hier in Deutsch­land?

    • Jessica Schäffer sagt:

      Tag­chen zu­sam­men, ich in­for­mie­re mich ge­ra­de ein we­nig, da mei­ne Söh­ne al­lei­ne nach Lan­za­ro­te flie­gen möch­ten. Mein Äl­tes­ter ist 19 und mein Jüngs­ter ist dann 16. Dan­ke für die In­fos, ich wer­den ih­nen auf je­den Fall eine Voll­macht mit­ge­ben.

      Als ich 1987 mit mei­ner bes­ten Freun­din nach Ös­ter­reich an den Mill­stät­ter See fah­ren und Ur­laub ma­chen woll­te habe ich ta­ge­lang auf mei­ne El­tern ein­re­den müs­sen ob­wohl ich schon 18 war. Die heu­ti­ge Ju­gend geht ganz an­ders mit dem Rei­sen um als wir da­mals.

      Zur Anna möch­te ich sa­gen, dass wenn ich eine 17 jäh­ri­ge Toch­ter hät­te, ich zur Zeit auch sehr skep­tisch wäre, wenn die­se in die Tür­kei flie­gen woll­te. Nach Spa­ni­en, Ita­li­en, Kroa­ti­en je­der­zeit aber um die Tür­kei herrscht nun­mal der­zeit über­all Krieg und ich wäre mir da auch nicht si­cher, ob das so ein gu­tes Rei­se­ziel für jun­ge Frau­en ist. Nur mei­ne Mei­nung 🙂

      Herz­li­chen Dank für die Vor­la­gen und vie­le Grü­ße an alle El­tern, de­ren Kü­ken an­fan­gen die Erde zu er­kun­den.

  • Gudrun Kramer sagt:

    Dan­ke!!! Ich brau­che die Voll­macht für mei­ne Toch­ter (17 j.)!!! Fliegt in den Os­ter­fe­ri­en nach Ma­lay­sia, net­te Grü­ße Gud­run.

  • Carola Hahn sagt:

    Hal­lo ich hei­ße Ca­ro­la und habe eine Toch­ter, die 16 Jah­re alt ist und im Juni mit der Schu­le fer­tig wird. Sie und ihre bes­te Freun­din auch 16 wol­len mit ih­ren Freun­den 18 und 19 Jah­re da­nach für zwei Wo­chen nach La Paz in Me­xi­ko. Ich gebe mei­ner Toch­ter mal für alle Fäl­le solch eine Voll­macht zum Rei­se­pass mit, si­cher ist si­cher. Mein Mann ist to­tal ge­gen die Rei­se weil die vier noch so jung sind aber ich den­ke mir so­bald mei­ne Toch­ter mit der Aus­bil­dung an­fängt und ar­bei­ten muss hat sie viel­leicht kei­ne Zeit mehr für so ein Un­ter­fan­gen. Ich habe hier auch die Kom­men­ta­re ge­le­sen, sehr lus­tig 🙂 Mein ers­ter Ur­laub war mit 23 mit mei­nem jetz­ti­gen Mann in Grie­chen­land 1993.

  • Joesie sagt:

    Dan­ke hat gut ge­klappt. Mei­ne Toch­ter (16 J.) ist mit ih­rem Freund (19 J.) für zwei Wo­chen nach Sa­nur (Bali) ge­flo­gen. Ich hat­te ihr die Voll­macht für den Rei­se­ver­an­stal­ter mit­ge­ge­ben und es gab kei­ne Pro­ble­me, bei­de wie­der ge­sund da 🙂

  • Claudiabbbbb sagt:

    Gu­ten Tag, ich möch­te bald mit mei­nem Freund (16) und sei­nen El­tern nach Tür­kei flie­gen, ich bin 15 Jah­re alt, was brau­che ich al­les und geht das über­haupt, weil oben steht das es mit ei­ner Rei­se­voll­macht nichts bringt...??

    • Sascha sagt:

      Hi Clau­dia! Die El­tern dei­nes Freun­des sind da­bei, was die Sa­che für dich er­leich­tert.

      Die Tür­kei ist nicht im Schengen-Raum, d. h. am Flug­ha­fen will man auf je­den Fall ei­nen Rei­se­pass mit Bild von dir se­hen.

      Sind Ihre Kin­der äl­ter als 12 Jah­re gibt es den en­gül­ti­gen Rei­se­pass, den so­ge­nann­ten ePass. In die­sem [wer­den] auf ei­nem Com­pu­ter­chip [...] alle wich­ti­gen In­for­ma­tio­nen zur Per­son und dem Do­ku­ment so­wie bio­me­tri­sche Da­ten, das Pass­fo­to und zwei Fin­ger­ab­drü­cke ge­spei­chert.

      Schüt­ze, Kay: Mit dem rich­ti­gen Aus­weis in den Ur­laub. kinder-themen.net (04/2016).

      Auf­grund der ak­tu­ell schwie­ri­gen po­li­ti­schen Lage in der Tür­kei, soll­test du dir viel­leicht trotz­dem noch die Rei­se­voll­macht von DEINEN El­tern aus­fül­len las­sen.

      In der Ver­gan­gen­heit kam es zu Zu­rück­wei­sun­gen an der Gren­ze, weil El­tern ohne gül­ti­ge Ein­rei­se­do­ku­men­te für ihre Kin­der ein­rei­sen woll­ten. In sol­chen Fäl­len kön­nen auch die deut­schen Aus­lands­ver­tre­tun­gen in der Tür­kei kei­ne Ab­hil­fe schaf­fen.

      Aus­wär­ti­ges Amt: Tür­kei: Reise- und Si­cher­heits­hin­wei­se. auswaertiges-amt.de (04/2016).

      An­sons­ten steht ei­nem son­ni­gen Auf­ent­halt in der Tür­kei nichts im Wege 😉

  • Kitty74 sagt:

    Ich flie­ge im Juli mit mei­ner Nich­te (17 Jah­re) nach Lan­za­ro­te. Un­se­re Nach­na­men sind gleich, nur die Adres­sen un­ter­schied­lich.
    Soll ich si­cher­heits­hal­ber lie­ber eine Voll­macht mit­neh­men? Ich war in der Ver­gan­gen­heit öf­ters auf den Ka­na­ren und mei­ne mich er­in­nern zu kön­nen, dass gar kei­ne Aus­wei­se kon­trol­liert wer­den. Wie sind die Er­fah­run­gen?

    • Opa Bernd sagt:

      Gu­ten Tag ihr Rei­se­lus­ti­gen, ich be­ant­wor­te die Fra­ge stell­ver­tre­tend ger­ne. Fuer­te­ven­tura ist mein jähr­li­ches Win­ter­do­mi­zil. Die Ka­na­ren ge­hö­ren zu Spa­ni­en, auch wenn die In­sel­grup­pe an der West­küs­te Afri­kas liegt. Ei­ner der sehr we­ni­gen Vor­tei­le der Eu­ro­päi­schen Uni­on ist die Rei­se­frei­heit, ihr be­nö­tigt des­halb nur eu­ren Per­so­nal­aus­weis. Bei Bu­chung übers Rei­se­bü­ro ist es tat­säch­lich so, dass sich nie­mand für eure Do­ku­men­te in­ter­es­sie­ren wird, aber si­cher ist si­cher. Mein En­kel ist 16 Jah­re und kam mich die­sen Jän­ner be­su­chen, er mein­te, dass eine Zug­fahrt von Wien nach Graz an­stren­gen­der sei, also kei­ne Sor­ge und viel Spaß im Ur­laub.

  • Costel sagt:

    Hal­lo zu­sam­men.
    ich bin 19 und wür­de ger­ne mei­ne 16 jäh­ri­ge Freun­din mit in den Ur­laub neh­men, also ich bin ja nicht al­lei­ne fah­re mit mei­ner Mut­ter und Ge­schwis­ter. Mei­ne Fra­ge ist - jetzt habe die Voll­macht aus­ge­druckt muss ich jetzt auch schrei­ben wo wir al­les hin­fah­ren, weil wir fah­ren für 1 Tag nach Bos­ni­en was er­le­di­gen und dann für 2 Wo­chen nach Ru­mä­ni­en und reicht es nur die Voll­macht zu dru­cken und Ko­pie von ih­rer Mut­ter da­bei zu ha­ben oder muss ich mit der Voll­macht noch zu ei­nem No­tar? Also nur die Ausweis-Kopie von Mut­ter weil ja nur die Mut­ter das Sor­ge­recht hat. Ich wür­de mich sehr über eine schnel­le Ant­wort freu­en denn in 3 ta­gen wol­len wir los!

    ich be­dan­ke mich in vor­aus

    LG COSTEL

    • Helpdesk sagt:

      Hi Cos­tel! Wenn ihr in Bos­ni­en nicht noch was er­le­di­gen 😉 müss­tet, könn­tet ihr euch ent­span­nen, denn Ru­mä­ni­en liegt be­kannt­lich in der Eu­ro­päi­schen Uni­on. Vor­aus­ge­setzt dei­ne Freun­din hat die deut­sche Staats­bür­ger­schaft, dann gilt für Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na das Fol­gen­de:

      Al­lein­rei­sen­de Min­der­jäh­ri­ge be­nö­ti­gen für die Ein- und Aus­rei­se eine schrift­li­che (Reise-) Ge­neh­mi­gung der El­tern oder des sor­ge­be­rech­tig­ten El­tern­teils. [...] Die Er­laub­nis soll­te auch in die bos­ni­sche, kroa­ti­sche oder ser­bi­sche Spra­che über­setzt und die Un­ter­schrift der/des Sor­ge­be­rech­tig­ten amt­lich be­glau­bigt sein.

      Aus­wär­ti­ges Amt: Bos­ni­en und Her­ze­go­wi­na: Reise- und Si­cher­heits­hin­wei­se. auswaertiges-amt.de (07/2016).

      Gute Rei­se und kommt ge­sund wie­der!

  • Michaela sagt:

    Hal­lo zu­sam­men,

    ich (17 J.) hät­te mal eine Fra­ge und zwar rei­se ich mit mei­ner Freun­din (18 J.) nach Grie­chen­land. Sie hat die Rei­se bei air­Ber­lin ge­bucht und muss­te auch un­ser Al­ter an­ge­ben. Jetzt habe ich ge­le­sen, dass ich eine amt­lich be­glau­big­te Rei­se­voll­macht für Grie­chen­land bräuch­te, aber ich habe ja schon ei­nen ei­ge­nen Per­so­nal­aus­weis. Brauch ich dann trotz­dem die amt­li­che Be­glau­bi­gung oder reicht nur eine Rei­se­voll­macht?

    MfG und Dan­ke im Vor­aus
    Mi­chae­la

    • Helpdesk sagt:

      Hi Mi­chae­la,

      du hast rich­tig ge­le­sen. Seit Juni 2016 steht Grie­chen­land für die schärfs­ten Ein­rei­se­be­din­gun­gen in­ner­halb der Eu­ro­päi­schen Uni­on. Wäh­rend­des­sen selbst für Li­tau­en und Mal­ta nur ein Per­so aus­reicht, for­dern die Hel­le­nen so­gar ei­nen Amts­stem­pel.

      Al­lein­rei­sen­de Min­der­jäh­ri­ge be­nö­ti­gen eine amt­lich be­glau­big­te Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung der Eltern/Erziehungsberechtigten.

      Aus­wär­ti­ges Amt: Grie­chen­land: Reise- und Si­cher­heits­hin­wei­se auswaertiges-amt.de (08/2016).

      Arme Grie­chen, erst kein Geld und jetzt auch noch Pech bei der geo­gra­phi­schen Lage 🙂 Da musst du wohl mit dei­ner Mut­ter aufs Bür­ger­bü­ro.

      • Robert Werlen sagt:

        Grüß Gott, mein Name ist Ro­bert Wer­len und ich bin 62 Jah­re alt. Ich be­trach­te­te ge­ra­de das schö­ne Ru­der­boot, denn ich bin Mo­dell­bau­er und stän­dig auf der Su­che nach An­re­gun­gen. Ich kam aus In­ter­es­se auf die­se Dis­kus­si­on, da ich et­was mit Grie­chen­land las.

        Mei­ne heu­ti­ge Frau war in den 70ern ge­ra­de 16 ge­wor­den, als ich mit ihr in mei­nem Opel Man­ta S an die Küs­te von Epi­rus (Vra­chos) fuhr. Der Per­so­nal­aus­weis war da­mals noch ein klei­nes Heft. Das und manch­mal gu­tes Zu­re­den auf die Grenz­be­am­ten ha­ben aus­ge­reicht, um ei­nen herr­li­chen Ur­laub zu ver­brin­gen.

        Ich bin sehr ent­täuscht, daß 2016 zwei jun­ge Da­men nicht ohne Amts­schim­mel und El­tern in Eu­ro­pa ver­rei­sen kön­nen. So hat mir der olle Hel­mut 93 die EU aber nicht ver­spro­chen.

  • Fredi Scheele sagt:

    Moin moin zu­sam­men ich habe eine brand­ak­tu­el­le An­ek­do­te zu der Voll­macht. Ich, Un­ter­neh­mer, al­lein­er­zie­hend habe mei­nen 16 jäh­ri­gen Sohn mit mei­ner Freun­din in ihre Hei­mat (Ku­ch­ing / Ma­lay­sia) auf Bil­dungs­rei­se ge­schickt. Heu­te Nacht klin­gelt mein Han­dy und mei­ne Freun­din ist dran. Die Po­li­ce hat sie, mei­nen Sohn und mei­ne Schwä­ge­rin in spe ein­ge­sackt.

    Alle drei wa­ren mit ei­nem Miet­wa­gen un­ter­wegs und woll­ten ge­ra­de zum Mit­tag­essen fah­ren. Weil mein Herr Sohn na­tür­lich kein Ma­lai­isch spricht und vor lau­ter Angst auch kein Eng­lisch spre­chen konn­te, woll­te die Po­li­ce ihn nach Pu­t­ra­ja­ya ins Kon­su­lat über­füh­ren.

    Das konn­te mei­ne Freun­din ver­hin­dern, aber ich muss­te die Rei­se­voll­macht hier, eine Per­so­ko­pie und die Ge­burts­ur­kun­de an ei­nen Rich­ter nach Ma­lay­sia mai­len, um die Sa­che auf­zu­klä­ren. Alle ka­men dann wie­der frei, nach­dem mei­ne Freun­din noch um­ge­rech­net 250 $ Stra­fe ge­löhnt hat.

    So nu wisst ihr be­scheid, tschüs­sing und dan­ke für den Ser­vice.

  • Katarina Rodriguez sagt:

    Hal­lo, ich bin Ka­ta­ri­na und ich bin 15 Jah­re alt. Ich bin eine Aus­tausch­schü­le­rin aus Me­xi­ko und woll­te ger­ne mit mei­nen zwei bes­ten Freun­din­nen nach Wien für ein paar Tage rei­sen. Mei­ne Freun­din­nen sind 15 und 16. Im glei­chen Mo­nat wo wir rei­sen möch­ten wer­de ich auch 16 doch an dem Zeit­punkt wer­de ich noch 15 sein, un­se­re El­tern sind ein­ver­stan­den, dass wir al­lein rei­sen und wür­den uns auch eine Rei­se­voll­macht mit­schi­cken. Wir wür­den auch in ei­ner Ju­gend­her­ber­ge blei­ben. Müs­sen wir alle drei 16 sein oder reicht es, wenn eine von uns 16 ist?

    Ich wür­de sehr dank­bar sein wenn Sie mir mei­ne Fra­ge be­ant­wor­ten könn­ten. Das ist al­les neu für mich, da man so et­was in Me­xi­ko nicht braucht.

    • Helpdesk sagt:

      Hal­lo Ka­ta­ri­na, die Fra­ge kann nie­mand se­ri­ös ne­ben­bei be­ant­wor­ten. Aus die­sem Grund schla­ge ich vor, dass Sie sich di­rekt an das Frem­den­ver­kehrs­bü­ro in Wien wen­den.

      Buen via­je!

  • Schön sagt:

    Hal­lo, mei­ne Frau und ich (je­weils 50 Jah­re) fah­ren von Deutsch­land nach Schwe­den. Wir wol­len un­se­ren 14 Jäh­ri­gen Nef­fen mit­neh­men. Er hat ei­nen Rei­se­pass. Nach ei­ner Wo­che woll­ten wir ihn in Gö­te­borg al­lein in den Flie­ger set­zen, so dass er al­lein nach Dort­mund fliegt um dort al­lein um­zu­stei­gen (um­stieg in Deutsch­land) um al­lein nach Ber­lin zu flie­gen. Sei­ne El­tern sind der Mei­nung, dass das so geht. Ist das auch Ihre Mei­nung?

    • Helpdesk sagt:

      Hal­lo Herr Schön! Jede Flug­ge­sell­schaft bie­tet ei­nen Ser­vice für „Al­lein­rei­sen­de Kin­der” an. Da be­glei­ten die Ste­war­des­sen die Kids nach dem Lan­den in den Be­reich, wo sie von ih­ren El­tern ab­ge­holt wer­den kön­nen. Die­se Dienst­leis­tung kos­tet zwi­schen 20,00 - 40,00 Euro. Neh­men Sie des­we­gen also Kon­takt mit Ih­rer Flug­ge­sell­schaft auf. Al­les Gute, Da­nie­la Hu­berts.

  • Leonie Hasani sagt:

    Hi, dan­ke für die Rei­se­voll­macht. Ich, 16 J., bin mit mei­nem Freund 21 J. und sei­nem äl­te­ren Bru­der road­trip­mä­ßig nach Ru­mä­ni­en ans Schwar­ze Meer ge­fah­ren. An der Gren­ze in Un­garn ha­ben sie uns aber nicht wei­ter ge­las­sen, ob­wohl ich mei­nen Rei­se­pass vor­zei­gen konn­te. Ich habe dann mei­ne Mut­ter an­ge­ru­fen, was ich ma­chen soll. Die hat sie sich im In­ter­net schlau ge­macht und kam dann auf die­se Sei­te hier. Sie hat die Rei­se­voll­macht aus­ge­füllt und nach Nad­lac ge­faxt - erst dann durf­ten wir nach Ru­mä­ni­en ein­rei­sen. Die Gren­ze dort ist der Hor­ror!!! Naja am Ende wur­de al­les gut.

  • Dani sagt:

    Hay alle mit­ein­an­der!
    Ich bin ge­ra­de echt et­was ver­wirrt und woll­te nur mal Nach­fra­gen, ob ich mit dem For­mu­lar und der Be­glau­bi­gung von Sei­te des Rat­hau­ses auch wirk­lich auf dem rich­ti­gen, und vor al­lem pro­blem­frei­en Weg bin. Ich selbst bin 17 und flie­ge mit mei­nem bes­ten Freund, eben­falls 17, für 2 Wo­chen nach Zy­pern. Wird das mit die­sem For­mu­lar wirk­lich funk­tio­nie­ren? Freue mich sehr über eine schnel­le Ant­wort, Dan­ke im Vorraus! 🙂

  • Vic! Sunshine sagt:

    Mein Er­fah­rungs­be­richt: Ich bin 16/w und mit mei­nem Freund 22/m mit dem Nacht­zug von Mün­chen nach Bu­da­pest ge­fah­ren. Der ers­te Schaff­ner in Un­garn stam­mel­te was von „Un­derage Tra­vel Per­mis­si­on” und ich wuss­te gar nicht was er woll­te 🙂 Der hat dann die Da­ten von mei­nem Per­so auf­ge­schrie­ben und mir ei­nen Straf­zet­tel ge­ge­ben. Mit dem Wisch muss­ten wir dann in Bu­da­pest zu ei­ner Po­li­zei­wa­che ge­hen und 5000 Fo­rint zah­len. Die Cops dort woll­ten auch die­ses Teil se­hen, also Mut­tern an­ge­ru­fen. Die hat die Vor­la­ge hier aus­ge­füllt, ein­ge­scannt und nach Bu­da­pest ge­mailt. Ich weiß auch nicht was das war. Viel­leicht weil mein Freund kei­nen deut­schen Na­men hat und die dach­ten viel­leicht, dass er mich ent­füh­ren woll­te ... voll ver­plant 😀

  • Katarina P. sagt:

    Hi, ich woll­te mich be­dan­ken und kann die Be­rich­te hier be­stä­ti­gen. Mei­ne Mum hat mir eine be­glau­big­te Voll­macht ein­ge­packt, weil ich bin erst 16 J. und mit mei­nem Schatz 19 J. zu sei­nen El­tern nach Ban­ja Luka (Bos­ni­en) ge­fah­ren (Auto). Auf der Hin­fahrt wur­den wir nicht an­ge­hal­ten, im­mer durch­ge­wun­ken.

    Auf der Rück­fahrt muss­ten wir in Novi Grad an­hal­ten und da woll­ten die Po­li­zis­ten von mir mei­nen Aus­weis und die Rei­se­er­laub­nis se­hen. In Ös­ter­reich wur­den wir von ei­ner Kon­troll­strei­fe an­ge­hal­ten, da muss­te mein Freund sei­ne Auf­ent­halts­ge­neh­mi­gung für Deutsch­land zei­gen, bei mir hat der Aus­weis ge­reicht.

    Gott sei Dank ist mei­ne Mum so pe­ni­bel 🙂 sonst hät­ten wir wahr­schein­lich Stress be­kom­men. Al­les Lie­be!

  • Hannah sagt:

    Hi, ich woll­te mich mal in­for­mie­ren, ob so eine Voll­macht für alle Län­der gilt, denn ich wür­de nach dem Abi (ist noch ein biss­chen hin) ger­ne eine Welt­rei­se un­ter­neh­men (was auch wirk­lich ernst ge­meint ist, und nicht nur ein spon­ta­ner Ge­dan­ke), bin aber erst­mal noch 17 und wer­de dann 18. Gibt es Län­der, in de­nen eine Voll­macht nicht an­er­kannt wird, oder gibt es ge­ne­rell gro­ße Pro­ble­me, wenn Min­der­jäh­ri­ge ver­rei­sen?

    • Helpdesk sagt:

      Hal­lo Fräu­lein Han­nah, als min­der­jäh­ri­ge Welt­rei­sen­de be­nö­ti­gen Sie ei­nen gül­ti­gen Rei­se­pass, den Sie nur mit der Voll­macht Ih­rer El­tern be­kom­men:

      Bei Kin­dern und Ju­gend­li­chen bis zur Voll­endung des 18. Le­bens­jah­res ist grund­sätz­lich die Zu­stim­mung der Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten (in der Re­gel die El­tern, Pfle­ge­el­tern oder Vor­mund) er­for­der­lich.

      Stadt Bo­chum: Hin­wei­se zum Reisepass/Kinderreisepass für Min­der­jäh­ri­ge. bochum.de (10/2018).

      Glei­ches gilt, wenn Sie eine Auslandsreise-Krankenversicherung ab­schlie­ßen möch­ten, die Sie bei ei­ner Welt­rei­se un­be­dingt ha­ben soll­ten. Par­al­lel dazu kann eine Rei­se­voll­macht nicht scha­den.

      Gute Rei­se!
      Da­nie­la Hu­berts

  • Oliver Schmitt sagt:

    Lei­der ist es im­mer so kom­pli­ziert. Flie­ge je­des Jahr mit mei­ner Toch­ter (16 J.) in den Ur­laub und brau­che grund­sätz­lich eben­so eine Voll­macht der Mut­ter, da mei­ne Toch­ter ei­nen an­de­ren Nach­na­men hat.

  • Nisa Çolak sagt:

    Hi, Info an die Ju­gend: Wer von Ru­mä­ni­en am Über­gang Csen­ger­si­ma nach Un­garn ein­rei­sen will und ei­nen deut­schen Pass hat, kommt ohne Rei­se­voll­macht nicht wei­ter. Ich (17 Jah­re) war mit mei­nem Freund (22 Jah­re) bei sei­ner Fa­mi­lie in Baia Mare. Auf dem Rück­weg stan­den wir bei 37 Grad über zwei Stun­den an der Gren­ze zu Un­garn (Ein­zel­ab­fer­ti­gung). Mei­ne Mut­ter muss­te eine Rei­se­voll­macht aus­fül­len, ein­scan­nen und zur Po­li­zei mai­len, sonst hät­ten sie uns nicht ein­rei­sen las­sen. Hin­fahrt war un­pro­ble­ma­tisch, kam mit dem Per­so über­all durch. Das nächs­te Mal flie­gen wir 🙂 Ei­nen schö­nen Som­mer euch al­len und lasst euch nicht un­ter­krie­gen.

  • pageandme2101 sagt:

    Schö­nen Abend euch al­len!
    Mei­ne Toch­ter ist fast 17 und möch­te mit ih­rem Freund (19) Ur­laub in Ser­bi­en ma­chen – bei sei­nen El­tern in der Nähe von So­ko­ban­ja. Er lebt ei­gent­lich in Es­sen, aber die bei­den wol­len mit ei­nem Miet­wa­gen run­ter­fah­ren. Mir ist da­bei ganz schön mul­mig – da kann ja al­les Mög­li­che pas­sie­ren, aber gut … Teen­ager halt.

    Jetzt hat mich die Mut­ter mei­nes Schwie­ger­sohns in spe kon­tak­tiert und ge­meint, dass Kira eine Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung braucht, um über all die Gren­zen zu kom­men. Seit­dem goog­le ich mich halb irre und ver­su­che raus­zu­fin­den, was wir al­les brau­chen.

    Hier habe ich dann er­fah­ren, dass auch der Va­ter zu­stim­men muss – und das wird noch­mal ein klei­ner End­geg­ner. 🙈
    Aber ehr­lich: Die Vor­la­ge von euch hier ge­fällt uns rich­tig gut! Sieht su­per aus und lässt sich so­gar auf mei­nem Mac­Book di­rekt aus­fül­len. Jetzt muss nur noch mein Ex mit­zie­hen – dann kann’s los­ge­hen.

    Falls es bei der Rei­se Pro­ble­me gibt, mel­de ich mich noch­mal.
    Lie­be Grü­ße,
    Moni

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